Die Abtretung von Forderungen zum Inkasso hat vor allem im Zusammenhang mit der "Sammelklage österreichischer Prägung" große praktische Bedeutung erlangt, steht mittlerweile aber auch im (inter)nationalen Wirtschaftsverkehr an der Tagesordnung. Zweck der Inkassozession ist es, die mitunter mühsame Eintreibung von (Geld-)Forderungen an ein anderes Rechtssubjekt auszulagern, ohne dass es für den (ursprünglichen) Forderungsinhaber in wirtschaftlicher Hinsicht zu einer Änderung seines Vermögensstands kommt.1 Im vorliegenden Beitrag2 wird untersucht, ob es vor diesem Hintergrund angezeigt ist, die umstrittene Rechtsfrage nach dem Kondiktionsschuldner des Zessus für diese Sonderform der Abtretung anders zu beurteilen als für die gewöhnliche Zession. Zudem wird erörtert, wie die Wahrung der Beteiligteninteressen auch im Falle einer bereicherungsrechtlichen Ungleichbehandlung von gewöhnlicher Zession und Inkassozession sichergestellt werden könnte.