Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.000,48 € für das Jahr 2021 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.000 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.167 €