Der KStR-Wartungserlass 20211 beinhaltet eine Reihe von Neuerungen für die Konzern- und Unternehmensbesteuerung. Bei der Berücksichtigung der jüngsten legistischen Änderungen lag der Schwerpunkt auf der mit dem COVID-19-StMG2 umgesetzten Zinsschranke;3 damit fanden nunmehr - ergänzend zu den ebenfalls im Wartungserlass berücksichtigten Sondervorschriften für hybride Gestaltungen - die aufgrund der ATAD4 umgesetzten Regelungen auch vollständig Eingang in die KStR. Aber auch darüber hinaus enthält der Wartungserlass zahlreiche für die Praxis relevante Neuerungen, insb iZm der Gruppenbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung, dem Verlustrücktrag für Körperschaften sowie den sogenannten "Luxusimmobilien". Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen geben.