Der Sohn einer verstorbenen Ärztin hatte die Ablebensversicherungszahlung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer steuerlich zu erfassen, obwohl diese Auszahlung auch auf seinerzeitige freiwillige Beitragsleistungen der Ärztin zurückzuführen war. - VwGH 21. 7. 2021, Ro 2021/13/0001.