RL 2014/23/EU : Art 43
EuGH 2. 9. 2021, Rs C-721/19 und C-722/19, Sisal
Vor dem Hintergrund der Erneuerung einer Konzession für die Veranstaltung von Sofortlotteriespielen (Rubbellosspielen) in Italien hatte der EuGH ua zu klären, ob eine Änderung der Zahlungsmodalitäten als wesentliche Vertragsänderung iSv Art 43 Abs 4 der RL 2014/23/EU (entspricht § 72 Abs 4 der RL 2014/24/EU für die "klassische" Auftragsvergabe) angesehen werden kann.