VersVG: §§ 67, 80
Die Maschinenbruchversicherung bietet Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden (zB durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit; vgl Art 2 Z 1 lit a der vorliegenden AMB 2012) an den ortsgebundenen oder transportablen Maschinen, maschinellen Einrichtungen und sonstigen technischen Anlagen, die in der Versicherungspolizze oder einer beigefügten Aufstellung (Maschinenverzeichnis) bezeichnet sind. Da es sich sowohl bei der Maschinenbruchversicherung als auch bei der Kaskoversicherung um Sachversicherungen handelt, ist die Rsp zur Kaskoversicherung gleichermaßen auf die Maschinenbruchversicherung anwendbar; auch hier ist das Sachersatzinteresse des nutzungsberechtigten Nichteigentümers (zB Mieter, Pächter) versicherbar.