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EuGH: Übernahmeangebote - Verwaltungsstrafverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/552RdW 2021, 696 Heft 10 v. 15.10.2021

GRC: Art 47, 48

RL 2004/25/EG idF RL 2014/59/EU : Art 4, 17

Unzulässig ist die Praxis eines Mitgliedstaats, nach der eine rechts- bzw bestandskräftige Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen die RL 2004/25/EG (ÜbernahmeRL) festgestellt wurde, in einem späteren Verwaltungsstrafverfahren wegen dieses Verstoßes Bindungswirkung entfaltet, soweit die Parteien dieses Verfahrens im vorangegangenen Feststellungsverfahren die Verteidigungsrechte, insb das Recht auf Anhörung, nicht uneingeschränkt wahrnehmen konnten, das Aussageverweigerungsrecht und die Unschuldsvermutung nicht in Bezug auf Tatsachen geltend machen bzw nutzen konnten, auf die später der Tatvorwurf gestützt wird, oder soweit ihnen gegen eine solche Entscheidung kein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem sowohl in Sach- als auch in Rechtsfragen zuständigen Gericht gewährt wird.

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