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Gedanken zum übernahmerechtlichen Rechtsschutz nach EuGH C-546/18

WirtschaftsrechtRA MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS)RdW 2021/544RdW 2021, 684 Heft 10 v. 15.10.2021

Mit seinem Urteil C-546/18 vom 9. 9. 202111EuGH 9. 9. 2021, C-546/18 (idF: "EuGH-E"). gelangte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Ansicht, dass die seit 23 Jahren in Österreich etablierte Übernahmekommission nicht die Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht iSd Art 47 Abs 2 GRC erfülle. Der vorliegende Beitrag22Der Autor war am gegenständlichen Vorabentscheidungsverfahren beteiligt. stellt im Rahmen einer kurzen Analyse des Urteils Überlegungen zur möglichen "Sanierung" des vom EuGH festgestellten Rechtsschutzdefizits des übernahmerechtlichen Rechtsschutzes an.

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