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Krankenentgelt: Beginn des neuen Jahresanspruchs bei Wechsel vom Lehr- ins Angestelltendienstverhältnis

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2020/492RdW 2020, 693 Heft 9 v. 18.9.2020

AngG: § 8 Abs 1

Wechselt ein Lehrling beim selben AG vom Lehr- ins Angestelltendienstverhältnis und deckt sich der erste Tag des Lehrverhältnisses (hier: 1. September) nicht mit dem ersten Tag des Angestelltendienstverhältnisses (hier: 1. Juli), beginnt das Arbeitsjahr, das für die Entstehung des jährlich neuen Entgeltfortzahlungsanspruchs gem § 8 AngG maßgeblich ist, mit dem ersten Tag des Angestelltenverhältnisses und nicht mit dem ersten Tag des Lehrverhältnisses (hier also am 1. Juli).

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