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Anlegerschaden: internationale Zuständigkeit?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/442RdW 2020, 613 Heft 8 v. 24.8.2020

EuGVVO 2012: Art 7

Im vorliegenden Fall hat das RekursG in nicht korrekturbedürftiger Weise die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte iSv Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 verneint, weil die vom EuGH geforderten "spezifischen Gegebenheiten" nicht vorliegen:

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