RL 2008/48/EG : Art 8, Art 23
Aus Art 8 Abs 1 RL 2008/48/EG [über Verbraucherkreditverträge ...] ergibt sich im Licht ihres 28. ErwGr, dass der Kreditgeber vor dem Abschluss eines Kreditvertrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers bewerten muss. Diese Verpflichtung kann gegebenenfalls die Konsultation einschlägiger Datenbanken umfassen.