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KonStG 2020 ermöglicht degressive AfA

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2020/403RdW 2020, 546 Heft 7 v. 17.7.2020

Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020)11Zum KonStG 2020 im Überblick siehe den vorhergehenden Beitrag Mayr, RdW 2020, 545. sieht für Unternehmen eine degressive AfA von 30 % vor. Die degressive AfA ist als Alternative zur linearen AfA konzipiert, soll Investitionsentscheidungen positiv beeinflussen und den Gleichklang mit dem UGB erleichtern. Da die degressive AfA in § 7 EStG zudem dauerhaft verankert wird, erfolgt damit ein durchaus beachtlicher Modernisierungsschritt bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Der Beitrag beleuchtet die degressive Abschreibung etwas näher.

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