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Keine Entgeltfortzahlung über das DV-Ende hinaus bei Entlassung eines Arbeiters wegen Dienstunfähigkeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2020/394RdW 2020, 540 Heft 7 v. 17.7.2020

EFZG: § 5

Wird ein Arbeiter während des Krankenstandes wegen dauernder Dienstunfähigkeit nach § 82 lit b GewO 1859 entlassen, führt dies nicht zur Verlängerung des Entgeltfortzahlungsanspuchs über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Diese Rechtsfolge des § 5 EFZG setzt voraus, dass der Arbeiter "ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen" wurde.

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