AngG: § 26 Z 1
Nach § 29 Abs 1 AngG setzt der Anspruch des Angestellten auf Kündigungsentschädigung - wie auch auf weitergehenden Schadenersatz - ein Verschulden des AG am vorzeitigen Austritt des Angestellten voraus. Die bloße Verursachung einer Gesundheitsbeeinträchtigung ohne kon-