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Keine Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt - Vorabentscheidungsersuchen des OGH

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/392RdW 2020, 538 Heft 7 v. 17.7.2020

UrlG: § 10 Abs 2

RL 2003/88/EG : Art 7 Abs 2

Gem § 10 Abs 2 UrlG gebührt einem AN keine Urlaubsersatzleistung für den noch offenen Urlaubsanspruch, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig aus dem Dienstverhältnis austritt. Auch wenn der OGH dazu tendiert, dass die österreichische Regelung unionsrechtlich unbedenklich ist, hat er den EuGH ersucht, in einem Vorabentscheidungsverfahren über die Vereinbarkeit des § 10 Abs 2 UrlG mit dem Unionsrecht zu entscheiden.

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