vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern - arbeitsrechtliche Konsequenzen (Teil II)

ArbeitsrechtDr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke)RdW 2020/390RdW 2020, 533 Heft 7 v. 17.7.2020

Ein internes Hinweisgebersystem hat auch eine betriebsverfassungsrechtliche Komponente, wobei diese Thematik bisher durch die Datenschutzbehörde und nicht durch Gerichte thematisiert wurde. Die DSB forderte in mehreren Entscheidungen11 Knyrim/Riedl, Erfordernis einer Betriebsvereinbarung bei Genehmigung eines Hinweisgebersystems bei der Datenschutzkommission, DRdA 2013, 350 (DSK 14. 12. 2012, K600.320 - 005/0003-DVR/2012). bei der Registrierung von Hinweisgebersystemen eine Betriebsvereinbarung, ohne sich auf die Art derselben iSd ArbVG festzulegen, und auch der VwGH22ZfVB 2008/165: VwGH 6. 6. 2007, 2001/12/0004. beschäftigte sich mit dieser Frage. Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu diesem Thema sind nicht veröffentlicht. Im betriebsratslosen Betrieb registrierte die DSB derartige Systeme nur bei Vorliegen einer Zustimmung der Arbeitnehmer iSd § 10 Abs 1 AVRAG.33DSB 13. 5. 2014, DSB-D600.328-001/0001-DSB/2014.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte