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Lebensversicherung: Spätrücktritt

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/379RdW 2020, 528 Heft 7 v. 17.7.2020

ABGB: § 1487

Aus der Entscheidung des EuGH vom 19. 12. 2019, C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 , betreffend den Spätrücktritt von Lebensversicherungsverträgen wegen mangelhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht folgt, dass

das einem Versicherungsnehmer wegen fehlerhafter Belehrung zustehende Rücktrittsrecht unbefristet ist und nicht verjährt und

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