ABGB: § 1487
Aus der Entscheidung des EuGH vom 19. 12. 2019, C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 , betreffend den Spätrücktritt von Lebensversicherungsverträgen wegen mangelhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht folgt, dass
das einem Versicherungsnehmer wegen fehlerhafter Belehrung zustehende Rücktrittsrecht unbefristet ist und nicht verjährt und