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Lebensversicherung: Rücktritt

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/378RdW 2020, 528 Heft 7 v. 17.7.2020

RL 2009/138/EG : Art 185, Art 186

Das den Versicherungsnehmer infolge fehlerhafter Informationen des Versicherers gegebenenfalls zustehende unbefristete Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Laufzeit des Versicherungsvertrags längst abgelaufen ist und der Versicherer dem Versicherungsnehmer auch schon den Ablaufwert (die Versicherungssumme) ausbezahlt hat.

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