GmbHG: § 22
Vor dem Hintergrund von § 1175 Abs 4, § 1194 ABGB idF GesbR-RefG sieht sich der OGH nicht veranlasst, von der stRsp zum Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters abzugehen.
Die Gesellschaft darf die begehrte Information verweigern, wenn die Informationserteilung einem gesetzlichen Verbot zuwiderliefe (etwa wenn ein konkurrierender Gesellschafter die Einsicht in wettbewerbsrelevante Informationen begehrt, sofern darin eine Verletzung des Kartellverbots liegt) oder der Informationsanspruch rechtsmissbräuchlich ausgeübt wird.