ABGB: § 879 Abs 1
GmbHG: § 82
Vom Verbot der Einlagenrückgewähr sind auch Leistungen an einen ehemaligen Gesellschafter erfasst, die in Hinblick auf die frühere Gesellschafterstellung erbracht werden.
ABGB: § 879 Abs 1
GmbHG: § 82
Vom Verbot der Einlagenrückgewähr sind auch Leistungen an einen ehemaligen Gesellschafter erfasst, die in Hinblick auf die frühere Gesellschafterstellung erbracht werden.