EKEG: § 9
§ 9 Abs 1 EKEG regelt ausweislich seiner Überschrift ("Konzern") die Kreditgewährung im Konzern. Ist der Kredit eigenkapitalersetzend, hat der Kreditgeber nach § 9 Abs 1 Satz 2 EKEG einen Anspruch auf Erstattung der Kreditsumme gegen das Konzernmitglied.