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Frachtvertrag: Gerichtsstandsvereinbarung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/370RdW 2020, 524 Heft 7 v. 17.7.2020

CMR: Art 31, Art 41

EuGVVO 2012: Art 25

Welche Form eine Gerichtsstandsvereinbarung haben muss, ist in der CMR nicht geregelt. Diese Lücke ist durch Rückgriff auf das nationale Recht (lex fori) zu schließen, was hier zur Anwendbarkeit der EuGVVO 2012 führt.

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