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Frachtgeschäft: Haftung des Absenders für Schäden (ua am Betriebsmaterial) durch mangelhafte Verpackung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/369RdW 2020, 523 Heft 7 v. 17.7.2020

CMR: Art 8, Art 10

Nach Art 10 CMR haftet der Absender dem Frachtführer für die durch die mangelhafte Verpackung des Guts verursachten Schäden an Personen, am Betriebsmaterial und an anderen Gütern sowie für alle durch die mangelhafte Verpackung verursachten Kosten, es sei denn, dass der Mangel offensichtlich oder dem Frachtführer bei der Übernahme des Guts bekannt war und er diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht hat.

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