Der 17. Senat des OGH qualifiziert in der gegenständlichen Entscheidung Lohnsteuerforderungen in der Insolvenz des Arbeitgebers als aufschiebend bedingte Insolvenzforderungen (§ 16 IO), solange hierfür noch kein Haftungsbescheid erlassen wurde. Hintergrund dessen ist eine vielfach kritisierte anfechtungsrechtliche Judikatur, wonach ohne Haftungsbescheid noch kein Schuldverhältnis zwischen Republik und Arbeitgeber entstanden sei. Die nunmehrige Qualifikation als bedingte Insolvenzforderung gibt Anlass, nicht nur die anfechtungsrechtlichen Folgen hiervon zu untersuchen, sondern auch die insolvenzrechtliche Behandlung von Lohnsteuerforderungen vor Ausstellung eines Haftungsbescheids grundsätzlich zu hinterfragen. Darüber hinaus ist ein Blick auf die - ebenfalls - richtungsweisenden Ausführungen der Entscheidung zur Rollenverteilung im Prüfungsprozess zu werfen.