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Der Beitrag beschäftigt sich mit Fragen, die mit dem Inkrafttreten der neuen §§ 78a ff AktG verbunden sind. Bei den meisten börsenotierten Aktiengesellschaften muss in der aktuellen ordentlichen Hauptversammlung eine Vergütungspolitik vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber aber nur spärliche explizite Übergangsregelungen getroffen.