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Faktische Geschäftsführung

Wirtschaftsrechtem. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.RdW 2020/363RdW 2020, 498 Heft 7 v. 17.7.2020

Unterschieden werden zwei Fallgruppen, faktische Geschäftsführung aufgrund unwirksamer und aufgrund fehlender Bestellung. Diskrepanzen sind sowohl im Außen- wie auch im Innenverhältnis zu verzeichnen.

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