Das BMF hat die Rz 94 und 95a LStR betreffend freie oder verbilligte Mahlzeiten geändert: In Rz 94 wurde die mit dem 19. COVID-19-Gesetz gesetzlich erfolgte Anhebung der Freibeträge für Essensbons in den LStR nachgezogen. In der Rz 95a wurde klargestellt, dass ab 1. 7. 2020 die Gutscheine auch kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag (auch an Wochenenden) eingelöst werden können. Info des BMF vom 12. 5. 2020, 2020-0.092.779.