Wird ein behindertes Kind während des mehrwöchigen Reha-Aufenthaltes nicht nur von der Mutter, sondern von weiteren Personen begleitet, kann dies iSd § 34 Abs 3 EstG 1988 zwangsläufig sein, sodass auch die durch die zusätzlichen Begleitpersonen verursachen Kosten als außergewöhnliche Belastung (der Behinderung) absetzbar sind. - VwGH 5. 3. 2020, Ra 2019/15/0159.