AVRAG: §§ 7b, 7d idF BGBl I 2015/152
RL 96/71/EG : Art 1
Jene Bestimmungen des AVRAG idF BGBl I 2015/152, die bei der Entsendung eines AN aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Österreich zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich vom AG die Einhaltung gewisser Vorschriften verlangen (ua Meldung an die zuständige österreichische Behörde, Bereit-