Ein Kind ist seit einem Behandlungsfehler im Krankenhaus erheblich behindert. Die vom Vater getragenen Kosten des Schadenersatzprozesses gegen das Krankenhaus sind außergewöhnliche Belastungen, von denen kein Selbstbehalt abzuziehen ist, weil sie als Kosten nach § 34 Abs 6 TS 4 EStG für ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe gelten. - VwGH 26. 2. 2020, Ro 2018/13/0013.