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Die Steuerlegistik im 18. COVID-19-Gesetz

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2020/291RdW 2020, 374 Heft 5 v. 22.5.2020

Die Corona-Krise wirft viele steuerrechtliche Fragestellungen auf, die teilweise einer gesetzlichen Änderung bedürfen. Der Gesetzgeber reagierte darauf bereits mit dem 2. COVID-19-Gesetz und dem 3. COVID-19-Gesetz.11Vgl Mayr, RdW 2020, 279. Neu aufgetretene Fragestellungen werden nunmehr mit dem bereits 18. COVID-19-Gesetz beantwortet, das zudem ein COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz enthält. Im Nationalrat wurde das 18. COVID-19-Gesetz am 28. 4. 2020 beschlossen.22Der Bundesrat (die Regierungsparteien haben dort keine Mehrheit) hat das 18. COVID-19-Gesetz am 4. 5. 2020 abgelehnt, wodurch eine neuerliche Befassung und Beschlussfassung im Nationalrat erforderlich wird; dieser Beharrungsbeschluss ist für 13. 5. 2020 geplant. Der Beitrag gibt einen Überblick zu diesem aktuellen Sammelgesetz.

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