ABGB: § 1328a Abs 1
Wird von einem AG ohne Zustimmung des AN in das Dienstfahrzeug des AN, das dieser auch privat nutzen darf, ein GPS-Ortungssystem eingebaut, das die GPS-Daten rund um die Uhr überträgt, wodurch das Fahrzeug sowohl in der Dienstzeit als auch in der Freizeit des AN geortet werden kann, so greift diese Kontrollmaßnahme rechtswidrig in die Privatsphäre des AN ein. Die dauernde Ortungsmöglichkeit während der Arbeitszeit des AN berührt jedenfalls die Menschenwürde, solche Kontrollen des AG außerhalb der Dienstzeit sind jedenfalls unzulässig.