Für Selbstständige besteht ebenfalls die Möglichkeit des Arbeitslosengeldbezugs. Einerseits können sie auf Basis ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung hineinoptieren. Andererseits ist uU ein Arbeitslosengeldbezug auf Grundlage einer Altanwartschaft möglich.