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Uber benötigt Gewerbeberechtigung für Reisebürogewerbe

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/274RdW 2020, 352 Heft 5 v. 22.5.2020

GewO 1994: § 126

Die Bekl betreibt eine elektronische Vermittlungsplattform (Uber-App), über die registrierte Kunden (Fahrgäste) unter Verwendung einer Smartphone-Applikation Beförderungs-Dienstleistungsverträge mit Mietwagen-Partnerunternehmen der Bekl abschließen können. Nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen ist das Anbieten der Uber--App als (Gesamt-)Verkehrsdienstleistung zu qualifi-

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