vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Uber benötigt Gewerbeberechtigung für Reisebürogewerbe

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/274RdW 2020, 352 Heft 5 v. 22.5.2020

GewO 1994: § 126

Die Bekl betreibt eine elektronische Vermittlungsplattform (Uber-App), über die registrierte Kunden (Fahrgäste) unter Verwendung einer Smartphone-Applikation Beförderungs-Dienstleistungsverträge mit Mietwagen-Partnerunternehmen der Bekl abschließen können. Nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen ist das Anbieten der Uber--App als (Gesamt-)Verkehrsdienstleistung zu qualifi-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte