MarkSchG: § 10
UWG: §§ 1, 2
Ein berechtigtes Interesse an der Verwendung eines fremden Kennzeichens als Metatag kann nicht bestehen, wenn die beanstandete Website keinerlei Informationen über das Unternehmen des Konkurrenten enthält.
MarkSchG: § 10
UWG: §§ 1, 2
Ein berechtigtes Interesse an der Verwendung eines fremden Kennzeichens als Metatag kann nicht bestehen, wenn die beanstandete Website keinerlei Informationen über das Unternehmen des Konkurrenten enthält.