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Verbandsklage: "Verwender" von AGB oder Formblättern

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/257RdW 2020, 342 Heft 5 v. 22.5.2020

KSchG: § 28

Nach der Rsp des OGH ist "Verwender" von AGB oder Formblättern grds (nur) derjenige, der Partei des Vertrags ist. Damit ist der Vertrag gemeint, der unter Zugrundelegung der AGB oder Vertragsformblätter geschlossen wurde oder werden soll. Demgegenüber reicht das bloße "Verfassen" oder "Auflegen" von AGB oder Vertragsformblättern für die Passivlegitimation (als "Verwender") nicht aus.

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