Mitunter kann es bei der Abwicklung von Verträgen dazu kommen, dass eine der Vertragsparteien aufgrund eines rechtlichen Verbots an der Erbringung ihrer Leistung gehindert ist. Daraus ergeben sich zwei Fragestellungen, nämlich inwieweit (1.) die Parteien über Verbotsnormen disponieren können und (2.) eine Partei wegen eines gesetzlichen Verbots von einer vertraglichen Leistungspflicht befreit ist. Vor diesem Hintergrund wird die rechtliche Unmöglichkeit nach österreichischem Recht und im internationalen Kontext diskutiert. In einem nächsten Schritt werden der Anwendungsbereich von Verbotsnormen und kollisionsrechtliche Aspekte evaluiert und schließlich vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.