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VwGH: Zustellung bei atypisch stiller Gesellschaft ab Konkurs/Insolvenzverfahren

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2020/236RdW 2020, 290 Heft 4 v. 24.4.2020

Im Steuerrecht ist die atypisch stille Gesellschaft ein Gewinnermittlungssubjekt. Auch die atypisch stille Gesellschaft ist gem § 185 Abs 2 UGB mit dem Konkurs (Insolvenzverfahren) des Unternehmensinhabers oder des Stillen aufgelöst, was zu ihrer Vollbeendigung führt, sodass der Gewinnfeststellungsbescheid nach § 188 BAO nicht mehr an die atypisch stille Gesellschaft gerichtet werden darf. - VwGH 26. 2. 2020, Ra 2018/13/0103.

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