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Zuständigkeit bei Schadenersatzklage wegen Unterlassung der Stellung eines Pflichtangebots nach ÜbG

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/218RdW 2020, 256 Heft 4 v. 24.4.2020

JN: §§ 51, 92b

ÜbG: §§ 1, 22

Nach § 51 Abs 1 Z 6 JN gehören vor die selbstständigen Handelsgerichte, falls der Streitgegenstand an Geld oder Geldeswert 15.000 € übersteigt, ua Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Mitgliedern einer Han-

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