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Verstoß eines Postings gegen § 1330 ABGB - Bekanntgabe des Urhebers durch Host-Provider?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/216RdW 2020, 255 Heft 4 v. 24.4.2020

ABGB: § 1330

ECG: §§ 16, 18

Im vorliegenden Fall begehrt der kl Verband (Träger eines Bezirkskrankenhauses [BKH]) vom - als Host-Provider zu beurteilenden - bekl Betreiber eines Online-Magazines (einer Online-Plattform für elektronische Medien) die Bekanntgabe von Name und Adresse eines bestimmten Users, der einen Posting-Beitrag verfasst hatte (ua mit dem Inhalt "Abgesehen davon hört man immer öfter, dass man das BKH eher meiden soll, außer es ist ein Notfall!"), weil dessen Verurteilung nach § 1330 ABGB nicht gänzlich ausgeschlossen sei.

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