ABGB: § 1330
ECG: §§ 16, 18
Im vorliegenden Fall begehrt der kl Verband (Träger eines Bezirkskrankenhauses [BKH]) vom - als Host-Provider zu beurteilenden - bekl Betreiber eines Online-Magazines (einer Online-Plattform für elektronische Medien) die Bekanntgabe von Name und Adresse eines bestimmten Users, der einen Posting-Beitrag verfasst hatte (ua mit dem Inhalt "Abgesehen davon hört man immer öfter, dass man das BKH eher meiden soll, außer es ist ein Notfall!"), weil dessen Verurteilung nach § 1330 ABGB nicht gänzlich ausgeschlossen sei.