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Voraussetzungen und Grenzen einer schiedsgerichtlichen Entscheidung nach Billigkeit iSd § 603 Abs 3 ZPO

WirtschaftsrechtSebastian Löw, LL.M.RdW 2020/205RdW 2020, 242 Heft 4 v. 24.4.2020

Ein zentraler Aspekt des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist die Möglichkeit der flexiblen Gestaltungsweise durch die Parteien.11 Hausmaninger in Fasching/Konecny, Kommmentar zu den Zivilprozessgesetzen IV/23 Vor §§ 577 ff Rz 7; RIS-Justiz RS0117294. Diese Flexibilität spiegelt sich - insb in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten - in der Möglichkeit der freien Rechtswahl wider.22 Stauder, Die Billigkeitsentscheidung in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit - Rechtliche und tatsächliche Probleme des § 1051 Abs 3 ZPO, SchiedsVZ 2014, 287 (288). Dementsprechend haben die Parteien nach § 603 Abs 1 ZPO (bzw Art 27 Wiener Regeln) die Möglichkeit, dem Schiedsgericht vorzugeben, auf welchem Recht die Entscheidung gründen soll. § 603 Abs 3 ZPO räumt den Parteien in diesem Zusammenhang weiters die Möglichkeit ein, das Schiedsgericht zu einer Entscheidung nach Billigkeit - anstatt unter Anwendung einer Rechtsordnung - zu ermächtigen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Inhalt, den Voraussetzungen und den rechtlichen Grenzen einer solchen Billigkeitsentscheidung.33Billigkeitsentscheidungen erlangen im internationalen Schiedsrecht eine immer größer werdende Bedeutung, so gibt es mittlerweile bspw sogar Schiedsordnungen, die ausschließlich Entscheidungen nach Billigkeit vorsehen (vgl Art 15.1 Basketball Arbitral Tribunal-SchiedsO).

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