Den Schutz des Geschäftsgeheimnisses hat die EU mit der Know-how-Richtlinie" 2016/943 großgeschrieben. Er soll auch und gerade im Zivilverfahren gewährleistet werden. Die Umsetzung der Richtlinie im UWG führt ein "In-camera-Verfahren" ein, in dem der Gegner des Geheimnisinhabers vom Beweisverfahren weitgehend ausgeschlossen ist. Das Spannungsverhältnis zum verfahrensrechtlichen Grundrecht auf Gehör kann im staatlichen wie auch im Schiedsverfahren nur durch sehr eingehende Interessenabwägungen aufgelöst werden.