Vor dem Hintergrund, dass das nationale Recht keine umsatzsteuerliche Befreiung für Leistungen eines gerichtlich bestellten Sachwalters vorsieht, möchte der VwGH vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht, insb Art 132 Abs 1 lit g der Mehrwertsteuerrichtlinie, eine Mehrwertsteuerbefreiung für Leistungen eines Rechtsanwaltes, der als gerichtlich bestellter Sachwalter fungiert und dabei nicht anwaltstypische Leistungen erbringt, anordnet. VwGH 11. 12. 2019, Ra 2019/13/0025 (EU 2019/0007).