V der BMJ, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird, BGBl II 2020/90. Die Änderung betrifft die Beschränkung des Parteienverkehrs während der Corona-Krise.V der FMA über die Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation, BGBl II 2020/106;