AlVG: § 12
Da die Organstellung eines Liquidators einer aufgelösten GmbH nicht mit der Beendigung der Liquidation endet, sondern er vielmehr noch um Löschung der Liquidationsfirma beim zuständigen Handelsgericht ansuchen muss, gilt ein noch im Firmenbuch eingetragener Liquidator noch nicht als arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG und hat daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Ausschluss der Arbeitslosigkeit in diesen Fällen beruht darauf, dass zufolge ununterbrochener Fortdauer der Organstellung zu keinem Zeitpunkt die während der Dauer der Arbeitslosenversicherungspflicht anwartschaftsbegründende Beschäftigung iSd § 12 Abs 1 AlVG beendet wurde.