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Sozialwidrigkeit: Berücksichtigung des höheren Alters bei Prüfung der Interessenbeeinträchtigung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/179RdW 2020, 191 Heft 3 v. 18.3.2020

ArbVG: § 105 Abs 3b idF BGBl I 2010/101

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