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Anberaumung der insolvenzgerichtlichen Tagsatzung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/165RdW 2020, 178 Heft 3 v. 18.3.2020

ZPO: §§ 519, 528

Auch im Falle einer insolvenzgerichtlichen Tagsatzung läuft der Beschluss auf Zurückweisung eines Rekurses gegen deren Anberaumung nicht auf die abschließende Verweigerung des Rechtsschutzes nach einem materiellen Rechtsschutzbegehren hinaus. Die Zulässigkeit des vorliegenden Rechtsmittels (außerordentlicher Revisionsrekurs) bestimmt sich daher nicht in Analogie zu § 519 Abs 1 Z 1 ZPO (Vollrekurs), sondern nach § 528 ZPO.

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