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EuGH: Vor Insolvenz entstandene vertragliche Forderung - Klage auf Zahlung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/163RdW 2020, 178 Heft 3 v. 18.3.2020

EuInsVO 2000: Art 4

Nach Art 4 Abs 1 EuInsVO 2000 gilt für das "Insolvenzverfahren und seine Wirkungen" grds das Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren eröffnet wird.

Eine Klage, mit der die Bezahlung von Waren begehrt wird, die in Erfüllung eines vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geschlossenen Vertrags geliefert wurden, fällt nicht unter den Begriff "Insolvenzverfahren und seine Wirkungen" iSv Art 4 Abs 1 EuInsVO 2000, wenn diese Klage vom Insolvenzverwalter einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft in Insolvenz gegen die in einem anderen Mitgliedstaat ansässige andere am Vertrag beteiligte Gesellschaft erhoben wird.

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