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Auflösung einer GesbR - Aufteilung des Gesellschaftsvermögens

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/159RdW 2020, 175 Heft 3 v. 18.3.2020

ABGB idF vor BGBl I 2014/83: §§ 1215, 1182 f, 1192

ABGB: § 841

Nach § 1215 ABGB aF ist nach Auflösung der GesbR die Teilung des (im Zeitpunkt der Auflösung noch vorhan-

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