In dem folgenden Beitrag geht es darum, ob, gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen, Minderheitsaktionäre geschützt sind, wenn "ihre" Gesellschaft abhängig oder gar einheitlich geleitet wird. Für nicht börsennotierte Gesellschaften und mangelnde Vorkehrungen in der Satzung sieht es insoweit nicht gut aus.